Dienstwagen sind eine beliebte und vorteilhafte steuerliche Begünstigung für Arbeitnehmer, Selbständige und Gewerbetreibende.
Bei der Durchsicht der Gehaltsabrechnungen stellen wir jedoch häufig Fehler fest, die zu unnötigen Steuerzahlungen führen können.
So kann es vorkommen, dass Kosten für den Dienstwagen auf der Gehaltsabrechnung auftauchen, die eigentlich vom Arbeitgeber getragen werden sollten. Auch können Kosten, die vom Arbeitnehmer getragen wurden, in der Steuererklärung oft geltend gemacht werden.
Wenn Sie einen Firmenwagen (Hybrid mit 0,5% Privatanteil für private Mitbenutzung) vom Arbeitgeber gestellt bekommen haben, prüfen Sie am besten, ob in Ihrer Gehaltsabrechnung alle Kosten korrekt aufgeführt sind und vom Privatanteil abgezogen wurden. Sollten hier Fehler passiert sein, können diese ggf. in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden.
Auch laufende Kosten, die Sie persönlich für den Firmenwagen getragen haben und nicht vom Arbeitgeber erstattet worden sind, können in der Einkommensteuererklärung berücksichtigt werden.
Insgesamt bietet ein Dienstwagen viele Vorteile und kann zu einer deutlichen Steuerersparnis führen – vorausgesetzt, alle Kosten werden korrekt abgerechnet und geltend gemacht.
Besonders bei der Wahl zwischen E-Mobilität oder Verbrenner gibt es einige steuerliche Aspekte zu beachten. Sprechen Sie hierzu gerne mit uns.
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