Familienpool

Die Familiengesellschaft wird auch als Familienpool bezeichnet und ist ein bewährtes Instrument der Vermögensnachfolge von den Eltern bzw. Großeltern auf die Kinder bzw. die Enkelkinder.

Der Familienpool beabsichtigt, das Vermögen der Familie dauerhaft zu erhalten und hat den wichtigen Effekt auch noch Erbschaftsteuer und Einkommensteuer zu sparen. Die Errichtung von Familiengesellschaften, egal ob für Unternehmer oder vermögende Privatpersonen gehört zu unseren Kernkompetenzen.

Im ersten Schritt erarbeiten wir ein auf Ihre Familie individuell ausgerichtetes wirtschaftliches Konzept. Es werden die Vermögenswerte vom Vermögensinhaber in eine Gesellschaft (Pool oder Holding) eingebracht und anschließend die Anteile an dieser Familiengesellschaft auf die begünstigten Familienmitglieder übertragen.

Die vertragliche Umsetzung samt testamentarischer oder ehevertraglicher Sicherungen erfolgt in Zusammenarbeit mit dem Notar oder Fachanwalt für
Erbrecht. Notwendige schenkungssteuerliche Optimierungen und Bewertungsfragen werden im Rahmen des Vermögensnachfolgekonzeptes
bereits ganz zu Beginn ermittelt und abgewogen, so dass die Schenkungssteuererklärungen dem Finanzamt gegenüber nur noch formal erklärt werden müssen. Besondere Problembereiche wie die Einbindung von Minderjährigen, die Testamentsvollstreckung oder Auslandsvermögen werden im Rahmen der Gründung ebenfalls gelöst.

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