Internationales Steuerrecht

Die grenzüberschreitenden Aktivitäten in der Wirtschaft und im Privatleben nehmen stetig zu. Bei den damit einhergehenden Fragestellungen im Bereich des Steuerrechts stehen wir unseren Mandanten mit unserer Expertise im internationalen Steuerrecht zur Seite.

Wir bieten Unternehmen sowie Privatpersonen professionelle Beratung in folgenden Themen:

Internationales Steuerrecht für Unternehmen

● Steuerpflicht bei grenzüberschreitenden Lieferungen, Lieferketten und Dienstleistungen
● Gründung ausländischer Betriebsstätten oder Tochtergesellschaften
● Anwendung und Auswirkung von Doppelbesteuerungsabkommen
● Standortwahl unter steuerlichen Gesichtspunkten
● Übertragung von Vermögen
● Arbeitnehmerüberlassung
● Arbeitnehmerentsendung
● Ausländische Arbeitnehmer in Deutschland
● Mehrwertsteuervergütungen
● EU-Vorsteuer-Vergütungsverfahren

Internationales Steuerrecht für Arbeitnehmer und Privatpersonen

● Umfang der Steuerpflicht bei Tätigkeiten im Ausland
● Wegzug ins Ausland oder Rückkehr ins Inland
● Arbeitnehmerentsendung
● Kapitalertragsteuer/Quellen­steuern
● Grenzüberschreitende Schenkungen/Erbschaften
● Besteuerung ausländischer Vermögen
● Steuerliche Berücksichtigung von Beiträgen und Leistungen zu AHV und Pensionskassen
● Besteuerung ausländischer Renten
● Selbstanzeige Steuerhinterziehung

Fallstricke im internationalen Steuerrecht

Grenzüberschreitende steuerliche Sachverhalte bergen neben einem hohen Maß an Komplexität auch einen großen Gestaltungsspielraum. Nachfolgend finden Sie einen Auszug unserer laufenden und abgeschlossenen Projekte.

2021

● Arbeitnehmerbesteuerung: Erstmalige Arbeitsaufnahme in Belgien mit steuerlicher Optimierung der Abfindung im Jahr des Wegzuges.
● Arbeitnehmerbesteuerung: Steuerliche Würdigung eines Wettbewerbsverbotes gemäß DBA Deutschland – Frankreich nach Ausscheiden aus einem französischen Dienstverhältnis.
● Wegzugsbesteuerung nach Außensteuergesetz: Steuerliche Würdigung eines temporären Wegzugs nach Spanien bei Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft.
● Besteuerung von Veräußerungsgewinnen und Mieteinnahmen aus spanischen Immobilien, gehalten von natürlichen Personen und Kapitalgesellschaften.

2020

● Steuerliche Würdigung des Zuzuges aus der Russischen Föderation.
● Gestaltung einer Konzernstruktur, bestehend aus einer schweizerischen Muttergesellschaft mit deutschen Tochterunternehmen.
● Österreichischer Erbfall mit Erben deutscher Staatsbürgerschaft und Immobilienbesitz in Italien.
● Erbfall mit deutschen Erben und Immobilien- und Firmenanteilsbesitz in den Vereinigten Staaten von Amerika.
● Steuerliche Anerkennung und Optimierung von Veräußerungsverlusten aus einer britischen Limited nach DBA Deutschland – Großbritannien in der Bundesrepublik Deutschland.
● Steuerliche Anerkennung von Verlusten aus einer russischen Tochtergesellschaft in Deutschland nach DBA Deutschland – Russland.

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