Vermögensnachfolge

Vermögensnachfolge in der Familie

Das Vermögen unserer Mandanten wird grundsätzlich in Form von Unternehmen, Beteiligungen sowie auch privaten Immobilien und Geld- bzw. Wertpapiervermögen oder anderem Sachvermögen (Bildern, Gold, Oldtimern, etc.) gehalten. 

Das klassische Instrument der Vermögensnachfolge ist die Schenkung an die nächste Generation unter Nießbrauchsvorbehalt oder Wohnrecht, gerne verknüpft mit einer Testamentsvollstreckung oder mit einfachen vertraglichen Rückforderungsrechten des Schenkers, damit dieser im Notfall nicht das Kontroll- und Verfügungsrecht am Vermögen verliert.

Alternativ dazu kann bei allen Vermögensübertragungen innerhalb der Familie eine sogenannte Familiengesellschaft eingesetzt werden, auch im Rahmen der Unternehmensnachfolge bei der Übertragung von Betriebsvermögen.

Es finden sich in der Praxis meist drei Rechtsformen: die GmbH-Holdinglösungen, die vermögensverwaltende Personengesellschaften wie die GbR oder die vermögensverwaltende GmbH & Co. KG als Träger des Familienvermögens. Die Rechtsformwahl hängt wesentlich vom Typus der Vermögensanlage (betriebliches Vermögen, Beteiligungen oder Wertpapiere und Sachwerte) und der Art der erwirtschafteten Einkünfte (gewerbliche Einkünfte, Mieten, Kapitalerträge) ab. 

Die Bündelung von Familienvermögen hat Vor- und Nachteile. Die Vorteile bestehen z.B. in der Reduzierung von Risiken aus Scheidungen, Vermeidung von Gläubigerzugriff oder Haftung oder Förderung einer effizienten gemeinsamen Verwaltung. Die mehrfache Ausnutzung der erbschaft- und schenkungssteuerlichen persönlichen Freibeträge der Familienmitglieder ist ein weiterer Vorteil für die Erbschaft. Neben den Highlights der Konzepte sollten aber auch die Nachteile berücksichtigt werden, wie z.B. die Nichtveräußerbarkeit der Immobilien, die Entstehung von Konfliktherden unter den Beteiligten und der unerwünschte Zugriff von Schwiegerkindern. 

Die Ausgestaltung eines Familienpools ist ein Projekt, welches familienbezogenes, wirtschaftliches und finanzielles Wissen auf der einen Seite mit erb- und gesellschaftsrechtlichen, familienrechtlichen und steuerrechtlichen Komponenten auf der anderen Seite verknüpfen muss. 

Bewährt hat sich das eingespielte fachliche Zusammenwirken eines versierten Steuerberaters mit einem Notar.

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