Unternehmensbewertung

Wir werden als Wirtschaftsprüfer im Zuge von Rechtsstreitigkeiten von Anwälten oder Richtern im Gerichtsverfahren beauftragt, den Wert eines Unternehmens nach dem IDW S1 Prinzipien zu ermitteln. Dies geschieht, wenn es z.B. um die Ermittlung der Höhe der Auszahlung von Minderheitsaktionären, Streitigkeiten im Gesellschafterkreis oder das Ausscheiden von Erben aus geerbten Gesellschaftsanteilen durch sogenannte qualifizierte Nachfolgeklauseln der Satzung geht.

Aber auch bei Verkäufen von Firmenanteilen oder bei Umwandlungsvorgängen wird die Bewertung des Unternehmens erforderlich.

In vielen Fällen wird eine solche Bewertung von Firmen bzw. von Unternehmensanteilen in Form eines Vollgutachtens mit sehr hohem Aufwand erstellt, obwohl eine einfachere Unternehmenswertindikation ausreichend sein könnte. In dieser Frage ist Fingerspitzengefühl und schrittweises Vorgehen in der Problemlösung immer von Vorteil, damit unnötige Kosten vermieden werden.

Von enormer Bedeutung ist die Unternehmensbewertung für geerbte Unternehmensanteile bei der Erbschaftsteuer bzw. bei der Schenkungssteuer. Das Bewertungsgesetz erlaubt nämlich die Anteilsbewertung nach IDS S1 bzw. nach DCF Verfahren anstelle des steuerlichen vereinfachten Ertragswertverfahrens des § 199 BewG.

Ein wichtiger Anlass der Unternehmensbewertung stellen zudem Scheidungsverfahren bei Unternehmern dar. Generell verlassen sich die Scheidungsbeteiligten oft nur auf Fachanwälte für Familienrecht, was bewertungsrechtlich nicht optimal für den Unternehmer bzw. für den Scheidungspartner ist.

Alle diese Bewertungsthemen haben eine sehr hohe monetäre Auswirkung. Als Faustformel fassen wir zusammen, dass o.g. rechtliche und zugleich bewertungsrelevante Themen stets interdisziplinär mit dem Rechtsanwalt und dem Wirtschaftsprüfer im Team gelöst werden sollten, um optimale Ergebnisse zu erzielen.

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