Studenten

Während für Schüler nur Schulgeldzahlungen in der Steuererklärung der Eltern absetzbar sind, können Studenten zahlreiche steuerliche Vorteile nutzen: Als eingeschriebener Student erhält man das Kindergeld nicht nur bis zum 18. Lebensjahr, sondern darüber hinaus bis zum 25. Lebensjahr.

Welche Kosten können Studenten absetzen?

● Studiengebühren
● Fahrtkosten zur Uni/Lerngruppen/nach Hause
● Ggf. doppelte Haushaltsführung
● Fahrtkosten andere Verkehrsmittel
● Kosten für Bildungsmaßnahmen
● Verpflegungsmehraufwand (Rechtslage ab 2014)
● Übernachtungskosten und Reisenebenkosten
● Häusliches Arbeitszimmer
● Arbeitsmittel wie z.B. Laptops, Fachliteratur, …

Im Durchschnitt errechnen wir Kosten von 6.000- bis 12.000 Euro für studierende Kinder.

Wie wirken sich die Kosten steuerlich aus?

Erststudium/Bachelor

Die Faustregel lautet, wenn Sie eine Einnahme von mehr als 10.000 Euro haben, dann mindern die obigen Kosten (Sonderausgaben) die Einkommensteuer auf die übersteigenden Einkünfte. 

Vorteil = die Differenz aus den Einnahmen und den Sonderausgaben werden steuerfrei gestellt (DE).

Zweitstudium/Master/Studenten mit einer ersten Ausbildung

 

Die Faustregel lautet, wenn Sie eine Einnahme von mehr als 10.000 Euro haben, dann mindern die obigen Kosten (Sonderausgaben) die Einkommensteuer auf die übersteigenden Einkünfte. Zusätzlich können die Kosten (Werbungskosten) als Verlust in die Folgejahre vorgetragen werden und somit mit dem ersten künftigen Gehalt verrechnet werden.

Vorteil = die Differenz der Werbungskosten und der Einnahme während und/oder nach dem Studium werden Steuerfrei gestellt (DE).

 

Habe ich als Student Anrecht auf Kindergeld?

Ja, wenn Sie noch keine 25. Jahre alt sind und…

● zur Schule gehen, eine Berufsausbildung oder ein Studium absolvieren
● maximal vier Monate zwischen zwei Ausbildungsabschnitten liegen
● ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ), Freiwilliges Ökologisches Jahr (FÖJ), Bundesfreiwilligendienst oder Ausbildung von der Bundeswehr absolviert haben
● eine Berufsausbildung nicht aufnehmen oder fortsetzen können, weil kein Ausbildungsplatz da ist (= Ausbildungswille ist nachzuweisen)

Ja, wenn Sie…

● eine körperliche, geistige oder seelische Behinderung haben (vor dem 25. Lebensjahr)
● nicht selbst für Ihren Unterhalt sorgen können

Ja, wenn Sie jünger als 21. Jahre alt sind und…

● in keinem Beschäftigungsverhältnis stehen
● bei der Bundesagentur für Arbeit oder in einem anderen EU/EWR-Staat als arbeitssuchend registriert sind
● in Deutschland Arbeitslosengeld II (Hartz IV) beziehen

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