erbschaft

Was viele nicht wissen, bei folgenden nicht angezeigten Erwerben, droht zukünftig ein Bußgeld oder ein Steuerstrafverfahren:  Anzeigepflichtige Vorgänge gem. § 30 ErbStG Erbschaftsteuerpflichtig: Erbfall (gesetzlich, testamentarisch, erbvertraglich). Vermächtnisse. Geltend gemachte Pflichtteile. Verträge zugunsten Dritter (z. B. Lebensversicherung). Abfindungen für Verzicht auf erbrechtliche Ansprüche. Schenkungsteuerpflichtig: Alle Schenkungen unter Lebenden. Anzeigepflichtiger Personenkreis Erwerber (bei Erbschaften und Schenkungen). […]

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Im Rahmen von geplanten Vermögensübertragungen innerhalb von Familien haben wir bereits des öfteren die folgende Frage gestellt bekommen: Ist eine Stiftung, auch gestaltet als Familienstiftung, die Lösung für eine Vermögensübertragung, Vererbung und die eigene vorweggenomme Erbfolge? Egal ob Unternehmen, Kapital oder Immobilien, die Möglichkeit, sein Vermögen in Form einer Stiftung auf die nächste Generation zu

Kanzlei Impressionen - Konferenzraum

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