Die Familienstiftung: Stiftungen und Steuerliche Aspekte der vorweggenommenen Erbfolge

Kanzlei Impressionen - Konferenzraum

Im Rahmen von geplanten Vermögensübertragungen innerhalb von Familien haben wir bereits des öfteren die folgende Frage gestellt bekommen: Ist eine Stiftung, auch gestaltet als Familienstiftung, die Lösung für eine Vermögensübertragung, Vererbung und die eigene vorweggenomme Erbfolge?

Egal ob Unternehmen, Kapital oder Immobilien, die Möglichkeit, sein Vermögen in Form einer Stiftung auf die nächste Generation zu übertragen nimmt auch bei „kleinem“ Vermögen weiter zu!

Ist die Stiftungsausgestaltung eine optimale Lösung, weil diese

  • die Unternehmensnachfolge regeln kann?
  • hilft, Erbstreitigkeiten in der nachfolgenden Generation zu vermeiden?
  • in Scheidungen den Zugewinn aushebelt?
  • Pflichteilsansprüche von Enterbten reduziert oder diese gar ausgeschlossen werden können?
  • den Zugriff von Gläubigern des Begünstigten auf das Erbe verhindert?
  • die Wegzugsbesteuerung vermeiden kann?
  • bei Ehepaaren ohne Kinder die Übertragung des Vermögens auf eine gemeinnützige Stiftung mit Nießbrauchsvorbehalt sinnvoll sein kann?

Aufgrund der Nachteile der Stiftungslösung, ist eine pauschale Empfehlung dieser Gestaltung aber nicht möglich.

Vor allem bei einem Vermögen von unter 6-10 Millionen Euro gibt es steuerlich interessante Alternativen zur Familienstiftung.

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