Haus- oder Wohnungskosten als Werbungskosten oder Betriebsausgaben absetzten, ohne dass der Vermieter (z.B. Eltern) Steuern auf die Mieteinnahmen zahlen muss!
Vermietung unter Angehörigen und Nutzung von Angehörigenimmoblienflächen – besser per Miete als wie üblich kostenlos
Beispiel: Die Eltern vermieten eine Immobilie bzw. Räume im eigenen Haus an ein Kind (bzw. an die GmbH des Kindes)
Wissen:
Wenn die Miete pro Jahr kleiner oder gleich als die Kosten für das vermietete Büro z.B. im Eigenheim ist, dann liegen keine Mieteinkünfte vor, die in der Steuererklärung der Eltern angegeben werden müssen.
Fazit:
In mehreren Betriebsprüfungen sind die Steuergestaltungen anerkannt worden. Das bedeutet, wenn man es steuerlich richtig aufzieht, bekommen die Eltern keine steuerlichen Probleme und haben keinerlei Aufwendungen mit der Vermietung, und dennoch sind die Hauskosten beim Kind steuerlich abzugsfähig.
Eine optimale Checkliste zur perfekten Erfassung von Kosten/Ausgaben für eine vermietete Immobilie haben für diesen Fall. Fragen Sie uns gerne an.
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