Jahressteuergesetz: Brandaktuelle Möglichkeiten der Steuergestaltung

Das Jahressteuergesetz 2022 (gültig ab 2023) wurde am 30.11.2022 vom Finanzvermittlungsausschuss angenommen. Hier gibt es einige wichtige Punkte, die wir Ihnen in Kürze darstellen möchten:

  • Häusliches Arbeitszimmer: Abzug von Aufwendungen auch möglich, wenn ein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Pauschaler Werbungskostenabzug von 1.260 € pro Jahr möglich
  • Home-Office Pauschale: Nicht mehr befristet, Abzug von 6 € pro Tag für bis zu 210 Tage im Jahr (1.260 €)
  • Altersvorsorge voll abzugsfähig: Bisher haben sich Zahlungen in die Rentenversicherung nur zu 94 % ausgewirkt, ab 2023 ist jeder Euro, den man einzahlt, 100 % steuerlich abzugsfähig. Für bestimmte Steuerzahler ermöglicht das einen sehr effizienten, steuermindernde Aufbau einer Altersvorsorge auf Basis von Rentenversicherung.
    Beachten Sie hier auch unseren Beitrag https://www.meilinger.biz/wissen/rentenversicherung-lebensversicherung/
  • Sparer-Pauschbetrag: Erhöhung auf 1.000 € für Alleinstehende bzw. 2.000 € für Ehegatten.
  • Wohnungen: Bei Fertigstellung von Neubauten (auch Ausbau z.B. Dachgeschoss) ab 2023 künftig 3% AfA! Zusätzliche Sonderabschreibung für Niedrigenergiehäuser.

Fragen Sie uns gerne für mehr Details an.

Bild von Racool_studio auf Freepik

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