Software

Kürzlich hatten wir das Thema Software-Bezug aus dem Ausland bzw. Auftragsentwicklung in einem Artikel, siehe hier  Es gibt ein Grundlagen-BMF-Schreiben aus 2017, das eines klarstellen soll: Werden ausländische Software-Tools nur in Unternehmen von den Mitarbeitenden genutzt, das heißt Nutzungsrechte nicht nach außen (an Kunden) weiter gegeben bzw. verkauft, unterliegen die Zahlungen an die Plattformbetreiber bzw. […]

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Wir erleben vermehrt Haftungsfälle bei unseren Mandantinnen und Mandanten. Diese Haftung entsteht häufig bei Zahlungen von Nutzungsvergütungen und IT-Leistungen in das Ausland, wenn diese IT-Firmen in Deutschland nicht beim Bundeszentralamt für Steuern mit einer Freistellungsbescheinigung registriert sind. Die Vermeidung des Steuerabzugs nach § 50a EStG bei Softwareauftragsentwicklung ist eine Herausforderung, lohnt sich aber immer bei

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