Mit dem Jahressteuergesetz 2022 sollen das Ertrags- und das Sachwertverfahren zur Bewertung bebauter Grundstücke an die geänderte Immobilienwertermittlungsverordnung aus 2021 angepasst werden.
Die Steuer auf Schenkungen von Immobilien wird damit deutlich teurer als bisher. Die Bewertung führt die Immobilienschenkung an die Marktwerte heran.
Die Änderungen sollen für Bewertungsstichtage nach dem 31.12.2022 gelten.
Die Auswirkungen auf Erbschaft- und Schenkungsteuer
Die geplanten Anpassungen können insbesondere bei Übertragungen von Ein- und Zweifamilienhäusern sowie Eigentumswohnungen zum Anstieg der Schenkung- und Erbschaftsteuer führen, soweit im Einzelfall das Sachwertverfahren einschlägig ist, und auch für Mehrfamilienhäuser, bei denen regelmäßig der Ertragswert herangezogen wird. Vorrangig ist hier jedoch immer das Vergleichswertverfahren anzuwenden (marktpreisähnlich).
Es gibt in all diesen Fällen oft nur noch eine effiziente Ausweichstrategie.
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